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VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 4 S 809/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zur Laufbahnprüfung nach erfolglos durchlaufenem Vorbereitungsdienst bei einem anderen Dienstherrn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 18.02.1994 - 2 K 2335/93
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 4 S 809/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 309
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.06.1969 - I WB 28.69
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 4 S 809/94
Die staatlich eingerichteten Vorbereitungsdienste für die Lehrberufe gelten als Ausbildungsstätte im Sinne dieses Grundrechts; hieraus folgt schon von Verfassungs wegen ein grundsätzliches Recht auf Zulassung zu dieser Ausbildung (BVerwGE 33, 303-333).
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer …
Zum Nachweis solcher tatsächlicher Vorgänge und des äußeren Ablaufs der Prüfung stehen die prozessüblichen Beweismittel zur Verfügung, neben der Parteivernehmung also auch die Zeugenvernehmung von Prüfern, Protokollführern, Mitprüflingen oder Zuhörern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.1994 - 6 B 65/93 -, VBlBW 1994, 309). - VGH Baden-Württemberg, 25.08.2000 - 4 S 1547/98
Zulassung zu einem verlängerten Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien …
Gleichzeitig endet sein gegebenenfalls bereits verlängerter Vorbereitungsdienst, für den er zugelassen war und der für die konkret durchgeführte Ausbildung erforderlich war (vgl. Beschluss des Senats vom 27.04.1994 - 4 S 809/94).Nur im Rahmen dieses verfassungsrechtlich verbürgten Ausbildungsanspruchs ist freilich das nach dem Landesbeamtengesetz grundsätzlich bestehende Ernennungsermessen eingeschränkt (vgl. Beschluss des Senats vom 27.04.1994 - 4 S 809/94).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2013 - 3 M 202/13
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien
Er kann vielmehr ohne Verfassungsverstoß mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass er in der entsprechenden Laufbahnprüfung bereits bei einem anderen Dienstherrn auch in der Wiederholungsprüfung erfolglos geblieben ist (BVerwG, Beschl. v. 07.01.1987 - 2 ER 210/86 - Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.04.1994 - 4 S 809/94 - Juris).